全球各地假瑞士手表产量超过瑞士正品手表产量
根据瑞士钟表工业联合会在2015年1月发布的报告,称2013年瑞士出产的正品手表2900万只,同一年世界各地出产的假瑞士手表就有3300万只。2013年一年,瑞士钟表联合会在全球罚没销毁的假表有120万只,其中90%是中国生产的。一部分假表流到迪拜和欧洲市场。光迪拜一地2013年就没收假表15万只!
德语新闻原文:
Schweizer Uhren bleiben beliebt – auch bei Fälschern. 2013 kopierten sie 33 Millionen Stück. Eine Kopie zu tragen, ist in der Schweiz nicht verboten.
Jedes Jahr werden mindestens gleich viele gefälschte wie originale Schweizer Uhren hergestellt. 2013 wurden 29 Millionen authentische Schweizer Uhren produziert – demgegenüber wurden weltweit 33 Millionen Fälschungen hergestellt.
Von den gefälschten Uhren konnte der Verband der Schweizerischen Uhrenindustrie (FH) 1,2 Millionen zerstören lassen. Die Mehrheit der gefälschten Uhren kommt aus China – nämlich 90 Prozent.
Ein Teil davon gelangt via Dubai nach Europa. Allein in Dubai konnte die FH 150’000 Stück im Jahr 2013 konfiszieren. Das sagt Michel Arnoux, er ist der Verantwortliche des Anti-Fälschungsdienstes des FH.
Schätzung: 1 Milliarde Franken Umsatz
Der Umsatz der Fälscher wird auf mehr als eine Milliarde Franken geschätzt. Das entspricht rund fünf Prozent der Exporterlöse der Schweizerischen Uhrenindustrie.
Die FH versucht insbesondere im Internet Fälscher aufzuspüren. 2014 liess der Verband 350’000 betrügerische Online-Anzeigen entfernen und überwachte 8000 Websites pro Woche. Arnoux erklärt: «Die Verkäufer bieten die gleiche Ware mit mehreren Anzeigen auf verschiedenen Seiten und unter verschiedenen Pseudonymen an. Das verkompliziert das Nachverfolgen der Verkäufer».
Fälschung am Arm: legal
Derweil hat das Lausanner Polizeigericht geurteilt: Gefälschte Uhren zu besitzen, ist in der Schweiz weiterhin nicht strafbar. Mit einem Prozess wollte die FH kürzlich ein Exempel gegen den Besitz von gefälschten Uhren statuieren. Doch ein Waadtländer Rentner wurde freigesprochen. Er hatte 110 Fälschungen zwischen 2010 und 2011 über eine russische Website gekauft. «Dieses Urteil ist für uns nicht befriedigend, das ist klar», sagte Arnoux.
Der Besitz von Fälschungen für den privaten Gebrauch ist nach Schweizer Gesetz nicht strafbar. Im Lausanner Fall argumentierte der Richter, dass sich der Angeklagte mit den gefälschten Uhren nicht habe bereichern wollen.
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